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Leichtbau BW GmbH
Breitscheidstraße 4
70174 Stuttgart
+49 (0) 711 12898840
E-Mail
Hier finden Sie eine Übersicht über aktuelle nationale Förderprogramme:
Zusammen mit der neuen Internetpräsenz www.nationale-wasserstoffstrategie.de der Bundesregierung startet ab sofort bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes die Lotsenstelle Wasserstoff. Der spezifische Service bietet gezielte Beratung zur Förderung von Innovationen und Investitionen im Wasserstoffbereich.
Interessierte erhalten auf der Webseite neben allgemeinen Informationen und konkreten Projektbeispielen auch einen strukturierten Überblick über das Förderangebot des Bundes zum Themenfeld Wasserstoff im nationalen, europäischen und internationalen Kontext. Im Sinne eines One-Stop-Shops erfahren sie bei der Lotsenstelle Wasserstoff zudem, welche Fördermaßnahme am besten zu ihrem Vorhaben passt.
Kontakt Lotsenstelle Wasserstoff
Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes
Hotline: +49-30-20199-420
E-Mail: lotsenstelle@nationale-wasserstoffstrategie.de
Alle Infos zur Finanzierungshöhe, den Förderschwerpunkten und den Deadlines zur Einreichung beim neuen Leichtbauförderprogramm des Bundes finden Sie auf unserer Microsite: 300 Millionen Euro vom BMWi für Ihre Leichtbau-Projekte
Einreichungsstichtage sind jeweils der 1. April und der 1.Oktober.
Programm zur Umsetzung von Ziffer 35c im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung
Aktuell erlebt die Fahrzeugbranche enorme Umbrüche. Ein Strukturwandel ist zu bewältigen, der sich über längere Zeit hinziehen wird. Die Herausforderungen und Möglichkeiten sind vielfältig und erfassen nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern in großem Maße auch die Produktion. Die Bundesregierung hat daher im Konjunkturpaket einen milliardenschweren Betrag für Investitionen der Fahrzeugherstellende und Zulieferfirmen vorgesehen. Aufgrund der umfangreichen Information soll im Folgenden nur ein struktureller Überblick mit den entsprechenden Links gegeben werden.
Das Förderkonzept greift diese Punkte auf und sieht drei Fördermodule vor:
Große Cluster sollen entstehen, in denen Forschung und Entwicklung zu innovativen Technologien vorangetrieben wird und durch gut organisierten Transfer diese Technologien und Ergebnisse in der ganzen Fahrzeugbranche ausgerollt werden. Beispiele hierfür sind autonomes Fahren, übergreifende Datennutzung auf Basis von GAIA-X oder vernetzte und modulare Produktion. Die Definition Fahrzeug ist breit gemeint. Bahn, Landmaschinen, Arbeitsmaschinen sind z.B. eingeschlossen. KMU werden bei den Förderquoten bis 85 % speziell gefördert. Große Projekte stehen ebenfalls im Fokus mit möglichen Größenordnungen bis 15 Mio. € Fördervolumen pro Projekt. Die Programmlaufzeit ist bis 2024 vorgesehen, wobei der Schwerpunkt bereits in 2021 liegen soll.
Folgende Förderrichtlinien wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind rechtskräftig:
Ansprechpartner*innen / Beratung für die Förderrichtlinien sowie die gesamten Informationen zu "35c" und entsprechende Aktualisierungen finden Sier hier: Link zum Förderprogramm
Was?
Ein wesentliches Mittel zur effizienteren Nutzung von Ressourcen ist die Digitalisierung. Der zielgerichtete Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien eröffnet den Unternehmen in Deutschland wichtige Chancen: Neue Wege der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, ressourceneffizienteres, transparenteres und auf Echtzeitdaten basiertes Produzieren und eine entsprechend nachhaltige digitale Transformation. Daher ist das Ziel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), mit diesem Förderprogramm die Potenziale der Digitalisierung für mehr Ressourcenschutz und -effizienz bzw. für die Etablierung zirkulärer Produktions- und Wertschöpfungsprozesse zu erschließen. Die Förderung zielt auf eine tiefgreifende umweltbezogene Umstellung unternehmerischen Handelns ab und soll eine deutliche Umweltwirkung im Kontext der Fördervorhaben erzielen.
Die förderfähigen Maßnahmen lassen sich unter drei Förderschwerpunkten (FSP) zusammenfassen:
FSP 1: Digitale Optimierung von Produktionsprozessen
FSP 2: Digitale Optimierung der Produktgestaltung
FSP 3: Digitale Geschäftsmodelle für ressourceneffiziente und zirkuläre Wertschöpfung
Wer?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Kleinstunternehmen und KMU stehen im besonderen Fokus der Fördermaßnahme. Ihre Beteiligung ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.
Großunternehmen sind nur in Verbundprojekten antragsberechtigt, wenn diese bei der geförderten Tätigkeit tatsächlich mit KMU zusammenarbeiten und die beteiligten KMU mindestens 30 % der gesamten beihilfefähigen Kosten tragen.
Kommunale Unternehmen und Unternehmen der Länder sind nicht antragsberechtigt.
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen stehen nicht im Fokus der Fördermaßnahme und sollen, sofern notwendig, im Unterauftrag oder als Verbundpartner der Unternehmen eingebunden werden. Bei der Einbeziehung von Forschungseinrichtungen sollen diese durch eine industrie- und anwendungsnahe Forschung zirkuläre Produktionsprozesse, Aspekte der Digitalisierung oder der Ressourceneffizienz bei KMU unterstützen und zur nachhaltigen Realisierung substanziell beitragen.
Wie?
Modul 1 (De-minimis-Beihilfe):
Die Zuwendung für ein Vorhaben im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe ist auf einen Höchstbetrag von 200.000 Euro begrenzt. Die maximalen Förderquoten von 75 % bzw. 60 % können im Einzelfall auf bis zu 85 % erhöht werden.In Modul 1 können Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen nur durch Unteraufträge eingebunden werden.
Modul 2 (Beihilfen im Rahmen der AGVO):
Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung ‑ grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Wann?
Die Vorlagefrist endet erstmalig am 15.08.2022 Es ist vorgesehen abhängig von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln weitere Vorlagefristen im Monatsturnus vorzusehen zum: 15.09.2022, 15.10.2022, 15.11.2022 und 15.12.2022. Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme hat das BMUV folgende Projektträgerin (PT) beauftragt: VDI Technologiezentrum GmbH.
Konzaktdatem zum PT sowie alle weiteren Inforrmtationen zum Förderprogramm finden Sie unter
https://www.digiress.de/foerderprogramm/foerderbekanntmachung.php
Die Landesregierung BW unterstützt mit dem erfolgreichen Förderprogramm Invest BW auch zukünftig gezielt einzelbetriebliche Innovationsvorhaben. Mit einem missionsorientierten Förderaufruf zum Thema Innovationen für den Klimaschutz startete das Förderprogramm Invest BW in das Jahr 2022. Wie im Koalitionsvertrag festgelegt, ist das Förderprogramm künftig gezielt auf Start-ups und den Mittelstand zugeschnitten, um die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle voranzutreiben.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus bietet im Rahmen des Programms Invest BW eine Förderung von Forschungs- und Innovationsvorhaben, um Unternehmen bei ihren Zukunftsvorhaben zu unterstützen. Gefördert werden können einzelne Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg sowie Kooperationen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen bzw. Hochschulen. Für den Förderaufruf zu Innovationen für den Klimaschutz stehen 40 Millionen Euro Fördermittel für Unternehmen bereit.
Eine Antragseinreichung in den aktuellen Förderaufrufen „Invest BW Innovationsförderung – Einzelvorhaben” und „Invest BW Innovationsförderung – Verbundvorhaben” (jeweils vom 21.09.2022) ist bis zum 02. Dezember 2022 um 15 Uhr möglich! (hierbei ist die digitale Einreichung maßgeblich).
Grundsätzliche aktuelle Informationen, Änderungen und weitere Links unter https://invest-bw.de/
Was?
Mit dem Förderaufruf zu Ressourceneffizienz und zirkulärer Wirtschaft will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Energieforschung in diesem Bereich voranbringen und unterstützt insbesondere interdisziplinäre Projekte mit einem systemübergreifenden Ansatz. Die Vorhaben sollen Beiträge für eine Reduktion der CO2-Emissionen liefern. Das Ministerium legt ein besonderes Augenmerk auf Verbundprojekte mit Beteiligung aus Wirtschaft und Wissenschaft, um durch die Einbindung von Unternehmen die spätere Transferfähigkeit von Forschungsergebnissen in die Praxis sicherzustellen. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Querschnittsthema Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende, die einen system- und technologieübergreifenden Charakter aufweisen. Die Projektvorschläge sollen sich nicht auf einen einzelnen Technologiebereich begrenzen und die Optimierung der Ressourceneffizienz schwerpunktmäßig aus einer systemischen Sicht der energiebedingten CO2-Emissionen aufgreifen. Beispielweise – und nicht ausschließlich – sollten systemübergreifende und konzeptionelle Forschungsarbeiten folgende Beiträge leisten:
> Die Substitution von energieintensiven oder kritischen oder im Rahmen der Energiewende systemübergreifend nachgefragten Rohstoffen und Materialien durch besser verfügbare oder durch Sekundärrohstoffe erforschen.
> Konzepte und Lösungsansätze im Sinne einer zirkulären Wirtschaft (Circular Economy) entwickeln, um den Wert von Produkten, Stoffen, Ressourcen und Energie(trägern) innerhalb der Wirtschaft bei möglichst geringem Primärenergieverbrauch so lange wie möglich (stofflich) zu erhalten (bis zu zero waste).
> Anwendungstaugliche, aussagekräftige, belastbare Verfahren zur Lebensdauer-Vorhersage (Alterung, Fehler) und -Verlängerung bei neuentwickelten langlebigen Ressourceneinsatzes entwickeln.
Wer?
Verbundprojekte mit Beteiligung aus Wirtschaft und Wissenschaft sind besonders erwünscht. Die Projektvorschläge sollten sich durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von mindestens zwei Fach- bzw. Forschungsdisziplinen auszeichnen. Beispielsweise – und nicht ausschließlich – seien hier Industriedesign, Ingenieurwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Materialwissenschaften, Sozialwissenschaften oder Rechtswissenschaften genannt. Die Einbindung weiterer Partner aus den Bereichen Energie, Klima und Umwelt ist wünschenswert. Um den Transfer der Forschungsergebnisse in die Anwendung sicherzustellen, ist zudem eine signifikante Beteiligung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland an den Projektkonsortien erwünscht. Auch die Beteiligung von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Start-ups in Verbünden ist erwünscht. Insbesondere ist auch die Einbindung von Know-how-Trägern, die bisher nicht im Forschungsfeld der Energietechnologien tätig sind, ausdrücklich erwünscht.
Wie?
Neben dem mittels easy-Online erstellten Projektblatt ist eine Projektskizze zu erstellen, deren Umfang 15 Seiten (optional zuzüglich Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) nicht überschreiten soll.
Wann?
Maßgebend für die Geltungsdauer dieser Förderbekanntmachung ist die Laufzeit der beihilferechtlichen Grundlage AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten. Vor diesem Hintergrund endet die Laufzeit dieser Förderbekanntmachung am 30. Juni 2024.
Die Einreichung von Projektskizzen ist jederzeit möglich.
Ansprechpartnerin beim Projektträger Jülich:
Heike Neumann
Tel.: 030 20199-3306
E-Mail: h.neumann@fz-juelich.de
Was?
Der Förderaufruf Ressourceneffizienz und Circular Economy des Bundesministeriums für Wirtschaft- und Klimaschutz (BMWK) weist noch einmal auf diese zwei komplementären Förderbereiche hin und adressiert systemübergreifende, konzeptionelle Forschungsprojekte ebenso wie die Weiterentwicklung von Einzeltechnologien.
Im Bereich „Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende“ fördert das BMWK unter anderem Projekte, die Energiedienstleistungen oder Geschäftsmodelle im Sinne einer zirkulären Wirtschaft vorbereiten, entwickeln und erproben – als Beispiel sind hier Bilanzierungsinstrumente im Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen und ökonomischen, soziologischen, ökologischen Auswirkungen kreislauffähiger Produkte zu nennen. Auch das Ersetzen energieintensiver oder kritischer Rohstoffe und Materialien durch besser verfügbare oder Sekundärrohstoffe ist ein Forschungsthema. Konzepte und Lösungsansätze, die Informationen über verbleibende Abfallströme liefern oder Daten über Stoffflüsse sowie die Beschaffenheit von Produkten und Komponenten liefern, sind Teil des Förderaufrufs. Die Projekte sollen Ressourcenpotenziale identifizieren und erschließbar machen.
Die Energieforschung zu „Material- und Ressourceneffizienz“ in Industrie und Gewerbe entwickelt Einzeltechnologien weiter: Wie können spezifische Verfahren energieeffizienter und der Einsatz von energieintensiven Materialien reduziert, substituiert oder ganz vermieden werden? Hier adressiert der Förderaufruf Projekte, die den Energieverbrauch spezifischer Prozesse verringern beziehungsweise den Einsatz energieintensiver Rohstoffe, industrieller Ausgangsstoffe und Zwischenverbindungen vermeiden oder austauschen.
Wer?
Verbundprojekte mit Beteiligung aus Wirtschaft und Wissenschaft sind besonders erwünscht. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können Zuschläge in der Förderquote erhalten.
Wie?
Detailinformationen unter dem unten stehenden Link.
Wann?
Projektskizzen können jederzeit eingereicht vom 27.09.2022 - 22.11.2022
Was?
Das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) wird seit dem Jahr 2007 als ressortübergreifendes Programm gemeinsam mit der Industrie und der Wissenschaft umgesetzt. Mit der beginnenden Markteinführung von Brennstoffzellenprodukten sowie dem stetigen Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur für den Verkehr wurde das NIP neu ausgerichtet mit dem Ziel, die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie bis 2026 wettbewerbsfähig im Verkehrssektor und im Energiemarkt zu etablieren. Die Bundesregierung hat im Jahr 2016 unter der Federführung des BMVI ein ressortübergreifendes Regierungsprogramm zur Fortsetzung des NIP bis zum Jahr 2026 erstellt, in dem die Förderaktivitäten der Bundesregierung sowie das gemeinsame Vorgehen verankert wurden. Die Maßnahmen des BMVI im Rahmen der Fortsetzung des NIP zielen darauf ab, Mobilität mit Wasserstoff- und Brennstoffzellen in den nächsten zehn Jahren wettbewerbsfähig im Markt zu etablieren. Dies umfasst fahrzeugseitige Technologien und Systeme ebenso wie die jeweils notwendige Kraftstoffinfrastruktur. Komplementär zu den Programmen der Elektromobilität mit Batterie sowie weiteren Maßnahmen zur Umsetzung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (MKS) verfolgt das BMVI somit einen technologieoffenen Ansatz. Gefördert werden Vorhaben im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, insbesondere im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sowie in Sonderanwendungen; in Abstimmung mit anderen Ressorts konzentriert das BMVI seine FuEuI-Förderung dabei auf Maßnahmen der Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung. Als Orientierung für den Zuständigkeitsbereich des BMVI dient auch die Skala des sogenannten Technologie-Reifegrads (Technology Readiness Level-TRL) zur Bewertung des Entwicklungsstands von neuen Technologien. Vorhaben, deren Entwicklungsziel der Erreichung eines TRL von fünf bis acht entspricht, werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie bevorzugt gefördert.
Wer?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gebietskörperschaften, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Insbesondere KMU werden zur Antragstellung ermutigt.
Wie?
Nach Artikel 25 Absatz 5 AGVO können FuE-Vorhaben im Rahmen industrieller Forschung mit bis zu 50 %, im Rahmen experimenteller Entwicklung mit bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst werden. Die Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sagt, dass diese unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Wann?
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024 befristet. Die Begutachtung der Skizzen erfolgt grundsätzlich zu den Stichtagen 31. März und 30. September eines Jahres. Der Skizzeneinreicher erhält innerhalb von zwei Monaten nach den jeweiligen Stichtagen eine Rückmeldung.
Was?
Das BMBF fördert FuE-Vorhaben im Bereich der KI, die von einem oder mehreren KMU mit Partner*innen aus Wissenschaft und Wirtschaft ausgeführt werden. Ziel ist die Umsetzung aktueller KI-Forschungsergebnisse in softwaregetriebene prototypische Lösungen, die sich primär auf Produktions- und Distributionsprozesse oder innovative Dienstleistungen im Bereich folgender Domänen beziehen: Erneuerbare Energien, Ökologie und Umweltschutz; Logistik, Mobilität und Automobil; Produktionstechnologien, Prozesssteuerung und Automatisierung; innovative nutzerorientierte Dienstleistungen; Daten- und IKT-Wirtschaft.
Wer?
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen sowie Hochschulen, universitäre wie auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und sonstige Organisationen mit FuE-Interesse.
Wie?
Projektbezogenen Kosten können bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Bei Start-ups können Kosten bis zu einem Höchstbetrag von maximal 100 000 Euro pro Jahr anteilig gefördert werden.
Wann?
Bewertungsstichtag für Projektskizzen ist der 15. April 2022. Weitere Stichtage sind der 15. Oktober 2022, der 15. April 2023 und der 15. Oktober 2023.
Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung vom 21.06.2021 u.a.:
"In Nummer 4 „Besondere Zuwendungsvoraussetzungen“ wird der erste Absatz wie folgt geändert: Die Vorhaben sollen maßgeblich von einem forschenden KMU initiiert und koordiniert werden. Es können sowohl Verbundvorhaben zwischen KMU und anderen in Nummer 3 genannten Antragsberechtigten als auch Einzelvorhaben eines KMU mit nachgewiesener hoher KI-Kompetenz gefördert werden."
Änderung der Bekanntmachung - BMBF
Das Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zur Mensch-Technik-Interaktion (MTI) soll durch das Förderprogramm des BMBF gestärkt werden. Förderfähige Themen sind dabei im industriellen Kontext auch Vorhaben im Bereich der Verbesserung der Interaktion zwischen Arbeiter und Maschine sowie das Thema intelligente Mobilität. Die Fördermaßnahme gliedert sich in zwei Module: Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessert werden. Zum anderen sollen bereits gegründete junge Start-ups bei Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden. Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Juli und der 15. Januar. Die Richtlinie ist bis 2025 gültig und hier zu finden:
Vollständige Bekanntmachung
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat bekannt gegeben, dass eine Antragstellung im technologie- und branchenoffenen Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ab sofort wieder möglich ist. Im Oktober 2021 war für das Förderprogramm ein Antragsstopp verhängt worden.
Alle Details zum Programm auf der ZIM Seite
Baden-Württemberg geht in die neue Förderperiode 2021-2027. Nach umfangreichen Konsultationen hat das Land die Programme des EFRE (und des ESF - Europäischer Sozialfond) vor Kurzem bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht. Ziel ist es, sichtbare Beiträge zu den zentralen Zielen der Europäischen Union und des Landes zu leisten. Daher setzt Baden-Württemberg weiterhin auf die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation sowie auf die Umsetzung grüner Themen, wie Energieeffizienz und Minderung der Treibhausgasemissionen, Kreislaufwirtschaft und Nachhaltige Bioökonomie sowie die Transformationsthemen KI, Digitalisierung und Industrie 4.0.
Die Auftaktveranstaltung fand am Mittwoch, 17. November 2021 als Live-Stream statt – erstmalig als gemeinsame Veranstaltung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE BW) und des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Gefördert wird vor Allem die anwendungsorientierte Forschung, um den Übergang von der Grundlagenforschung zur Kommerzialisierung zu unterstützen. In der Vorgängerperiode wurden bei ähnlichem Budget 7000 Einzelprojekte gefördert.
Die aktuellen und zukünftigen Förderaufrufe werden mindestens einen Monat vor Veröffentlichung auf nachfolgender Webseite vorangekündigt: Zu den Vorankündigungen
Allgemeine Informationen finden Sie hier: Zur EFRE-Seite