Förderprogramme für KMU

Hier finden Sie eine Übersicht über aktuelle Förderprogramme speziell für KMU:

  • KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)

    KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)

    Was?
    Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das strukturelle Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich der Materialforschung zu stärken. Dabei soll insbesondere für erstantragstellende KMU und Start-Up-Unternehmen der Einstieg in die Förderung erleichtert und die Innovationstätigkeit effektiv unterstützt werden. Durch die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen bzw. auch mit anderen KMU sollen aktuelle wissenschaftlich-technische Erkenntnisse der Materialforschung schneller kommerzialisiert und Risiken abgebaut werden. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen. 

    Wer?
    Antragsberechtigt sind KMU, mittelständische Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen (für nichtwirtschafltiche Tätigkeiten).

    Wie?
    Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
    Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
    Für Start-Up-Unternehmen, die die KMU-Kriterien erfüllen, sind zuwendungsfähig.
    Die Beihilfeintensität pro Beihilfeempfangenden darf folgende Sätze nicht überschreiten:
    - 50 % der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung
    - 25 % der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung.
    Die Beihilfeintensitäten für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung können auf maximal 70 % der beihilfefähigen Kosten erhöht werden.

    Wann?
    Interessierten Unternehmen, insbesondere Erstantragstellenden, wird empfohlen, sich für eine ausführliche Erstberatung mit der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Verbindung zu setzen.
    Beratungstelefon: 0800/2623-008 (kostenfrei)
    E-Mail: beratung(at)foerderinfo.bund.de
    Internet: www.kmu-innovativ.de
    Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können bei der beauftragten Projektträgerschaft des BMBF zu zwei jährlichen Stichtagen (15. April und 15. Oktober) Projektskizzen in deutscher Sprache eingereicht werden. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens seiner beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024.

    Weitergehende Information in der Bekanntmachung hier.

  • KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing - BMBF

    KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing - BMBF

    Was?
    Mit KMU-innovativ unterstützt das BMBF anspruchsvolle Forschungskooperationen in Schlüsseltechnologien zwischen KMU und weiteren Beteiligten aus Wissenschaft und Wirtschaft im Rahmen von FuE-Verbundprojekten. Ziel dieser Fördermaßnahme ist es daher, dass innovative KMU Technologien, Produktlösungen, Prozesse und Dienstleistungen in ihrem Unternehmen deutlich über den Stand der Technik hinaus weiterentwickeln, Innovationsvorsprünge sichern und Marktchancen in den Bereichen Elektronik, autonomes und vernetztes Fahren sowie High-Performance-Computing nutzen. Der Zuwendungszweck ist die Förderung von industriellen Forschungs- und vorwettbewerblichen Entwicklungsvorhaben. Wesentliches Ziel der Förderung ist eine Stärkung der Marktposition der beteiligten KMU. 

    Wer?
    KMU und mittelständische Unternehmen (nationale Vorgabe), wenn sie einschließlich verbundener oder unterstützenden Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1.000 Mitarbeitenden und einen Jahresumsatz von 100 Mio. Euro nicht überschreiten sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten mit KMU und/​oder mittelständischen Unternehmen im Sinne dieser Richtlinie.

    Wie?
    Im Rahmen dieser Förderrichtlinie setzt das BMBF eine Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten voraus. Für KMU kann die Anteilsfinanzierung bis zu
    60 % betragen.

    Wann?
    Stichtage für die elektronische Einreichung von Projektvorschlägen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober. Interessierten Unternehmen, insbesondere Erstantragstellenden, wird empfohlen, sich für eine Erstberatung mit der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Verbindung zu setzen. 

    Kontaktinfos und weitere Informationen zum Programm und dem Verfahren unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3337.html

  • Start-up BW Pre-Seed

    Start-up BW Pre-Seed

    Neben Know-how und einer pfiffigen Geschäftsidee benötigen Gründer*innen Kapital zur Umsetzung ihrer Projekte. Hierzu stellt das Land Baden-Württemberg mit seinem Pre-Seed Programm Mittel in Höhe von insgesamt 14 Millionen Euro zur Verfügung. Neben finanziellem Support werden Pre-Seed Start-ups bei der Arbeit an ihren Geschäftsmodellen und beim Aufbau ihrer Unternehmen durch sogenannte "Pre-Seed Partner*innen" unterstützt - nicht nur inhaltlicher Art, sondern auch bei der Suche nach Co-Investor*innen. Die Landesregierung hat beschlossen, das Programm auch im Jahr 2022 fortzuführen. Dazu wurden weitere 7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

    Weitere Infos finden Sie unter folgendem Link: Weitere Informationen

  • Digitalisierungsprämie plus

    Digitalisierungsprämie plus

    Das Wirtschaftsministerium hat in Kooperation mit der L-Bank das Förderprogramm „Digitalisierungsprämie Plus“ gestartet. Für die „Digitalisierungsprämie Plus“ stehen insgesamt 66 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Antragstellung ist ab sofort möglich. Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden Digitalisierungsprojekte sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert. Mit verbesserten Konditionen, einem erweiterten Kreis der Antragsberechtigten sowie förderfähigen Vorhaben kann mit der Digitalisierungsprämie Plus ein noch stärkerer Schwerpunkt auf die Digitalisierung der gesamten Wertschöpfungs- und Prozesskette gelegt werden.

    Die Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen:
    - Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante (direkter Zuschuss)
    - Digitalisierungsprämie Plus - Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)

    Damit können die Unternehmen entsprechend ihrer individuellen Bedarfs- und Liquiditätssituation die für sie am besten geeignete Förderart auswählen. In der Zuschussvariante erfolgt die Antragstellung über die L-Bank, in der Darlehensvariante über die Hausbank des Antragstellenden.

    Weiterführende Informationen

  • Go-digital

    Go-digital

    Was?
    Mit dem Förderprogramm „go-digital“ werden Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Digitalisierung von KMU durch autorisierte Beratungsunternehmen gefördert, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten. 
    Geförderte Module sind Modul 1 "Digitalisierungsstrategie", Modul 2 "IT-Sicherheit", Modul 3 "Digitalisierte Geschäftsprozesse", Modul 4 "Datenkompetenz" ("go-data"), Modul 5 "Digitale Markterschließung".

    Wer?
    Durch die Förderung von Beratungsleistungen begünstigt werden rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses weniger als 100 Mitarbeitende beschäftigen und im Jahr vor dem Vertragsschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro hatten.Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.

    Wie?
    Autorisierte Beratungsunternehmen übernehmen die Antragstellung für die Förderung sowie Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung.
    Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.

    Wann?
    Die Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft und ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024 befristet.
    Hier die detaillierte Bekanntmachung

  • Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU

    Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU

    Was?
    Das Programm enthält zwei Fördermodule.

    • Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“. Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens.
    • Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“. Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden.

    Nicht gefördert werden Investitionen für Standard Software und Standard Hardware. Ein Digitalisierungsplan ist Voraussetzung für einen Antrag.

    Wer? 
    Mittelständische Unternehmen - mit 3 bis 499 Beschäftigten - aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe).

    Wie? 
    Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Unternehmen haben maximal 12 Monate Zeit, ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung. Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt und geht bis max. 50%. Die Registrierung wird am 1. Dezember 2020 geöffnet.

    Wann?
    Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2023. Das Vorhaben muss innerhalb des Umsetzungszeitraums vollständig realisiert werden. Der maximale Umsetzungszeitraum beziehungsweise Förderzeitraum beträgt 12 Monate ab Projektbeginn. Der Projektbeginn und der Umsetzungszeitraum werden im Zuwendungsbescheid festgelegt.

    Informationen finden Sie unter Link

  • Innovationsgutscheine Baden-Württemberg

    Innovationsgutscheine Baden-Württemberg

    Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland 2008 Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt. Das Programm unterstützt mittelständischen Unternehmen bei der Planung, Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren.

    • Die Innovationsgutscheine A und B dienen der Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren oder bei deren wesentlichen qualitativen Weiterentwicklung.
    • Der Innovationsgutschein Hightech Start-up dient der Frühphasenförderung von Hightech-Start-ups im Zusammenhang mit hoch innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft.
    • Der Innovationsgutschein Hightech Digital soll anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben etablierter Unternehmen unterstützen, die digitale Produkte und Dienstleistungen zum Ziel haben.
    • Der Innovationsgutschein Hightech Mobilität soll anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben etablierter Unternehmen unterstützen, die nachhaltige Produkte und Dienstleistungen zukünftiger Mobilität zum Ziel haben.

    Alle Informationen zu den Gründer*innengutscheinen finden Sie bitte hier www.innovationsgutscheine.de

  • DBU: Förderung lösungsorientierter Projekte zum Schutz der Umwelt

    DBU: Förderung lösungsorientierter Projekte zum Schutz der Umwelt

    Was?
    Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) wurde im Jahr 1990 vom Bund als Stiftung bürgerlichen Rechts gegründet. Aufgabe der Stiftung ist es, Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft zu fördern.­ Das Förderangebot der DBU orientiert sich dabei an interdisziplinär konzipierten Förderthemen. Zugleich wird die Möglichkeit geschaffen, über eine themenoffene Förderung innovative Ideen von Projektpartnern aufzugreifen und innovative Umweltschutzprojekte mit besonderer Bedeutung zu fördern, die außerhalb der definierten Förderthemen angesiedelt sind. Die Förderthemen der DBU sind u.a.:
    Klima­- und ressourcenschonendes Bauen,
    Energie­- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und ­-erneuerung,
    Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz,
    Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien,
    Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen.
    Wer?
    Gefördert werden Unternehmen, GbR/BGB-Gesellschaften, Verbände, Vereine, Stiftungen, Privatpersonen, sonstige Einrichtungen sowie Hochschulen, Universiräten etc. Es sind Einzel- und Kooperationsprojekte möglich.
    Wie?
    Die Förderbedingungen liegen für Unternehmen, Vereine etc. in der Regel bei 50% der Projektkosten (Förderung auf Kostenbasis), für Hochschulen etc. bis zu 100% der Projektausgaben (Förderung auf Ausgabenbasis).
    Wann?
    Die Antragstellung ist zweistufig. Anträge können kontinuierlich gestellt werden.

    Nähere Informationen erhalten Sie unter https://www.dbu.de/2936.html

  • Innovationsfinanzierung 4.0

    Innovationsfinanzierung 4.0

    Die L-Bank in Zusammenarbeit mit der KfW bietet an: Innovationsfinanzierung – Zinsverbilligtes Darlehen für kleine und mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg.

    Kleine und mittlere sowie größere mittelständische Unternehmen können in der Innovationsfinanzierung 4.0 aus den 4 Förderbausteinen Innovative Vorhaben, Digitalisierungsvorhaben, Innovative Geschäftsmodelle und Innovative Unternehmen wählen.

    Mehr erfahren Sie auf der Förderseite: Förderseite